TECK-Stahlnägel | AGB

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Verwendung gegenüber Kaufleuten

 

§ 1 Geltung der Bedingungen

  1. Mit Auftragserteilung, gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen und werden Vertragsbestandteil.

  2. Angebote und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen.

§ 2 Preis

  1. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise.

  2. Sämtliche Preise sind Netto – Preise ohne Umsatzsteuer, die der Besteller in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat. Die Preise verstehen sich ab Auslieferungslager einschließlich werksmäßiger Verpackung.

§ 3 Lieferzeit, Lieferbedingungen

  1. Lagernde Standardware wird am Folgetag des Bestelleingangs versendet.

  2. Ab einem Warenwert von 1000,- EUR netto liefern wir deutschlandweit frei Haus, unter 1000,- EUR Warenwert verrechnen wir je original Karton (VE) pauschal 10,78 EUR zuzüglich der zu Zeitpunkt des Versands gültige MwSt.

  3. Für Lieferungen in die EU gilt: bei einem Warenwert unter 1.000,- EUR werden die tatsächlich entstanden Kosten verrechnet. Zwischen 1.001,- EUR und 2.000,- EUR erheben wir eine Kostenbeteiligung von 79,- EUR und ab 2.001,- EUR eine Kostenbeteiligung von 59,- EUR. Außerhalb der EU nur nach Absprache.

  4. Werden wir an der Erfüllung unserer Verpflichtung, durch Eintritt von unvorhersehbaren außergewöhnlichen Umständen, gehindert die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang, soweit die Lieferung unmöglich oder unzumutbar wird, werden wir von der Auftragserfüllung frei.

  5. Wir halten uns das Recht vor, Ware die in unserem Gesamtprogramm aufgelistet sind, bei zu wenig Nachfrage, ohne Benachrichtigung an unsere Kunden, diese aus dem Programm zu nehmen oder erst bei einer Bestellung von mind. 100 kg Waren Nettowert zu erstellen.

§ 5 Gefahrenübergang

  1. Wird die Ware auf Wunsch des Käufers diesem zugeschickt, so geht mit ihrer Auslieferung an unseren Versandbeauftragten (Spedition oder Paketdienst), die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

§ 6 Gewährleistung

  1. Für Mängel der Ware haften wir in der Weise, dass wir nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatz liefern.

  2. Erkennbare Mängel müssen uns unverzüglich nach Entgegennahme der Ware, zunächst nicht erkennbare Mängel unverzüglich nach erkennbar werden schriftlich mitgeteilt werden. Lassen wir eine uns gestellte angemessene Frist verstreichen, ohne Ersatz geleistet oder den Mangel behoben zu haben, oder schlagen Nachbesserung und Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, so hat der Käufer unter Ausschluß aller anderen Ansprüche wahlweise das Recht, die Rückgängigmachung des Vertrages oder Kaufpreisminderung zu verlangen.

§ 7 Haftung

  1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Vertragsverletzung , aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder der von uns zur Vertragsabwicklung eingesetzten Personen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, sofern wir nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes in Anspruch genommen werden.

§ 8 Zahlung

  1. Die Zahlungsfrist beträgt ab Rechnungsdatum 14 Tage ohne Abzug, sofern nicht anders vereinbart ist.

  2. Kommt der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle – auch gestundete – Forderungen aus laufenden Geschäften sofort fällig, es sei denn, der Käufer leistet durch Beibringen einer Bank – oder Sparkassenbürgschaft Sicherheit. Dies gilt auch im Falle der Zahlungseinstellung des Käufers, eines Auftrages auf Eröffnung des Vergleichs – oder Konkursverfahrens über sein Vermögen, von Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen in sein Vermögen oder eines Wechsel – oder Scheckprotestes gegen ihn.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen – einschließlich Saldoforderungen – aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Käufer unser Eigentum.

  2. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt.

§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Sitz.

  2. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über seine Entstehung und seine Wirksamkeit entstehenden Streitigkeiten wird durch den Sitz unseres Stammhauses bestimmt.

 

Fritz Schaber GmbH Stattmannstrasse 19  72644 Oberboihingen

Stand 01.06.2022